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Der Rentenversicherungszwang und die Vorsorgepflicht für Selbständige und Freiberufler kommt

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Rentenversicherungszwang und Pflicht zur Altersvorsorge – wann kommt sie, wen betrifft es?

Ein Plan, Selbständige und Freiberufler zur Altersvorsorge zu verpflichten, liegt seit vielen Jahren in den Schubladen der Bundesregierung. Spätestens ab 2021 soll er beschlossene Sache sein und dann alle selbständig arbeitenden Berufstätigen vor Altersarmut schützen.

Welche Optionen gibt es? Muss in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden?

Einen Rentenversicherungszwang, der zum Beitritt und damit zur Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet, wird es nicht geben. Der Entwurf sieht vor, dass sich Freiberufler zwischen einem Beitritt zur gesetzlichen Rentenversicherung, einer Vorsorge in Form einer Rürup-Rente und – dies betrifft vor allem Ärzte und Rechtsanwälte – einem Versorgungswerk entscheiden können.

Welche Anforderungen muss die angezielte Altersvorsorgeleistung erfüllen?

Mit dem Ziel, die Altersarmut in der Gruppe der derzeit nicht versicherungspflichtig selbständig arbeitenden Berufstätigen zu senken, sieht der Entwurf vor, dass eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus erreicht wird. Dies liegt derzeit (Stand Juli 2020) bei 800 Euro.

Darüber hinaus muss die Rente insolvenzsicher und vor Pfändungen geschützt sein.

Welche Vorsorge ist die passende?

Die optimale Vorsorge hängt sehr stark von der persönlichen Situation ab. Um aus den zukünftig einbezahlten Beiträgen die bestmögliche Absicherung zu erzielen, sollte man sich nicht auf pauschale Versprechungen der Versicherer verlassen. Eine gründliche Bestandsaufnahme und Beratung zusammen mit einem Experten schützt vor Fehlentscheidungen und schafft Planungssicherheit.

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